Brief aus Rom

Im Juli 2004 habe ich eine moralische Anfrage an die Glaubenskongregation in Rom gerichtet die Antwort traf prompt Ende September ein und da sie von allgemeinem Interesse ist, reproduziere ich sie hier:

Hier der Text meines Briefes:

jeudi 15 juillet 2004

Destinataire:

Dottrina della Fede
Palazzo del Sant’Uffizio
00120 Città del Vaticano
VATICAN

Hochwürdigste Herren,

einen sehr freundlichen Gruß an Sie. Mit diesem Brief möchte ich mir erlauben, bei Ihnen als der zuständigen Instanz eine Auskunft über einen Aspekt der Morallehre der katholischen Kirche zu erbitten.

Ich lebe und arbeite als Allgemeinmediziner in Frankreich und im Rahmen dieser Tätigkeit kommt es vor, daß mich Frauen um die Verschreibung der „Anti-Baby-Pille“ (orale Kontrazeption) bitten. Der Katechismus der Katholischen Kirche untersagt in den Nummern 2370 und 2399 die Verwendung von künstlichen Empfängnisverhütungsmitteln; ich habe selber eine Ausbildung als Lehrer für die natürliche Empfängnisregelung (symptothermale Methode nach Rötzer) und befürworte selbstverständlich die diesbezügliche Lehre der Kirche.

Der Katechismus der Katholischen Kirche äußert sich dazu meines Wissens nicht, aber verschiedene Priester haben mir versichert, daß ein Arzt auch nicht Verhütungsmittel verschreiben dürfe, als katholischer Arzt dürfe ich unter keinen Umständen beispielsweise eine orale Kontrazeption (die „Pille“) verschreiben.

Meine erste Frage: ist dies richtig ?

Meine zweite Frage schließt sich dem an: gibt es Fälle, in denen ein katholischer Arzt die „Pille“ verschreiben kann ? M.E. stellt sich diese Frage in zwei Situationskomplexen: Vergewaltigung und psychisch Kranke.

Vergewaltigung: es gibt Fälle, in denen eine Frau absehen kann, daß sie in nächster Zeit vergewaltigt werden wird. Kann sie in so einem Fall, um das offensichtliche größere Unheil einer Schwangerschaft durch den Vergewaltiger zu verhüten, eine orale Empfängnisverhütung einnehmen (in Form eines Präparates, das keinerlei frühabtreibende Wirkung hat, solche Präparate sind beispielsweise niedrigdosierte Gestagene) ?

Solche Fälle sind weniger theoretisch als es den Anschein haben mag; ich denke vor allem an Frauen, die im Konkubinat oder ehelich mit einem Mann zusammenleben, der sie auf verschiedene Weise mißhandelt, eingeschlossen erzwungener Intimverkehr. Eine solchermaßen betroffene Frau wird sich oft entschließen, den betreffenden Mann zu verlassen, zwischen dem entsprechenden Entschluß und dessen Ausführung kann aber eine Zeit vergehen, z.B. um heimlich eine neue Wohnung zu finden oder einen Platz im „Frauenhaus“ zu bekommen. In der Zwischenzeit sind weitere erzwungene Intimkontakte vorhersehbar, die, wenn sie zu einer Schwangerschaft führen, ihr eine Trennung von dem Mann erheblich erschweren würden. Kann in solchen Fällen ein katholischer Arzt eine Empfängnisverhütung verschreiben ?

Meines Wissens gab es während des Völkermordes in Ruanda 1994 den Fall, daß katholische Ordensschwestern im Unruhegebiet lebten und eine Vergewaltigung befürchten mußten. Sie nahmen daraufhin vorsorglich die „Pille“ ein; einige wurden tatsächlich von den Aufständischen vergewaltigt aber wegen der Einnahme von Kontrazeptiva nicht schwanger. Meines Wissens hat Ihre Kongregation entschieden, daß die betreffenden Ordensschwestern moraltheologisch vertretbar gehandelt hatten. Ist dem so ?

Psychisch Kranke:  Es gibt Erkrankungen und angeborene Behinderungen, die mit Einschränkung bzw. Aufhebung des freien Willens einhergehen (was im kanonischen Recht z.B. Eheunfähigkeit nach sich ziehen kann): beispielsweise angeborene Debilität aufgrund eines Hirnschadens oder während des Lebens aufgetretene psychotische Erkrankungen wie die Schizophrenie oder manisch-depressive Psychosen. Auch an dementielle Erkrankungen ist zu denken. Aufgrund ihrer Erkrankung sind die Betroffenen nicht in der Lage, ihre Sexualität zu kontrollieren, sei es, daß sie sich gegen eine Vergewaltigung nicht zu wehren vermögen, sei es, daß sie krankheitsbedingt „bedenkenlos“ Intimkontakte mit Partnern haben, mit denen sie als Gesunde niemals sexuelle Beziehungen aufgenommen hätten. Gleichzeitig sind sie aufgrund ihrer Erkrankung vollständig unfähig, ein Kind aufzuziehen, ja selbst sich auch nur während einer Schwangerschaft so zu verhalten, daß das ungeborene Kind nicht gefährdet wird (z.B. durch Einnahme von Drogen oder anderen Wirkstoffen, die beim ungeborenen Kind zu Mißbildungen führen können). Ist es moraltheologisch erlaubt, als Arzt diesen Menschen eine medikamentöse Empfängnisverhütung zu verschreiben, z.B. in Form einer Spritze, die für jeweils 3 Monate die Ovulation und damit die Empfängnisfähigkeit unterdrückt ?

Nummer 2370 des K.K.K lehnt die künstliche Empfängnisverhütung mit dem Hauptargument ab, daß durch diese die geschlechtliche Vereinigung nicht mehr ein ihrer ganzen Natur nach vorbehaltloses gegenseitiges Sich-Schenken der Gatten zum Ausdruck bringe. In den genannten Fällen von Vergewaltigung bzw. psychisch Kranken ist der Intimverkehr von vorneherein von gänzlich anderer Qualität, von Sich-Schenken kann offenbar nicht die Rede sein, weswegen –so ließe sich argumentieren- auch die Begründung für Nicht-Verwendung von Empfängnisverhütung entfällt.

Ich habe 2 ½ Jahre Vertretungen in Allgemeinmedizinpraxen gemacht und arbeite derzeit als Assistenzarzt in der Psychiatrie. Die hier angesprochenen Fragen sind keine theoretischen Spitzfindigkeiten, sondern in meinem Beruf häufig und schwerwiegend. Wenn ich die „Pille“ nicht verschreibe, habe ich berufliche Nachteile, die erheblich sein können. Wenn ich sie auch in den genannten Extremsituationen nicht verschreibe, können die Nachteile extrem groß sein.

In der heutigen Zeit ist es nicht einfach, die authentische Lehre der Kirche Jesu Christi auch nur zur Kenntnis gebracht zu bekommen; Priester und Bischöfe vertreten ganz unterschiedliche Positionen zu allen Fragen der Dogmatik und Moral, und für einen Laien wie mich ist es nur bedingt möglich, „die“ Lehre der Kirche aus den entsprechenden Lehrdokumenten selber zu ermitteln: Daher wende ich mich direkt an Sie als letztzuständige Institution: ich bin, mit der Gnade Gottes, bereit, meinen Kopf für die Lehre Jesu Christi hinzuhalten – sofern ich im konkreten Fall weiß, daß es sich wirklich um die Lehre Jesu Christi handelt und nicht nur um eine von mehreren konkurrierenden theologischen Meinungen. (Bemerkung: natürlich ist das eigentliche Motiv für diese Anfrage nicht die Angst um meine Karriere”, sondern, daß ich diesen armen Frauen beistehen und Argumente bekommen möchte, eine sich katholisch gebärdende menschenverachtende Ideologie zurückzuweisen. Da die Anfrage aber ergebnisoffen” bleiben sollte, gebe ich dieses Motiv  nicht an, lasse es aber in meiner Argumentation durchscheinen).

Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie die Zeit finden würden, meine Anfragen zu beantworten. Nähere Informationen über meine Person finden Sie auf meiner Homepage www.wolfganglindemann.net. Die Anfragen sind, wie gesagt, ziemlich wichtig für meine ärztliche Praxis. Für Hinweise auf Originaldokumente wäre ich sogar dankbar; diese können problemlos in Französisch, Latein oder Englisch sein.

Mit freundlichen Grüßen, laudetur Jesus Christus

 

Die beste „Adresse” für solche Fragestellungen scheint mir die Academia pontifica pro vita zu sein (die Päpstliche Akademie für das Leben, begründet von Prof. Jérôme Lejeune):
 http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_academies/acdlife/index_ge.htm

oder hier: www.academiavita.org

 

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