Wir werden ja im Studium überhaupt nicht auf diesen Teil unserer Berufstätigkeit vorbereitet: die Führung eines kleinen Unternehmens, was Buchführung und Sozialabgaben einschließt. Das muss sich jeder selber aneignen, wenn er sich eines Tages niederlässt - und das ist gar nicht mal so einfach. Damit dies in einem fremden Land nicht zum Drama gerät, stelle ich hier einige grundliegende Informationen zusammen.

Zuerst das Ziel der Buchführung: soviele Ausgaben wie möglich als frais professionnels = berufliche Ausgaben zu erfassen - dann zahlen Sie nämlich weniger Steuern und Sozialabgaben. Grob gerechnet, zahlen Sie für jeden Euro, den Sie als frais professionnels absetzen, 50 Cent weniger Steuern und Sozialabgaben - das lohnt sich.
Ziel der Buchführung ist dagegen nicht, das Finanzamt zufrieden zustellen oder nicht mehr auszugeben, als man eingenommen hat. Jedenfalls nicht das Primärziel (natürlich können Sie nur dann alles erfolgreich absetzen, wenn das Finanzamt zufrieden gestellt ist).

Daraus folgt, dass eine gute Buchführung Kenntnisse voraussetzt, was alles als berufliche Kosten aufgeführt werden kann und wie, eine gewisse Disziplin und Genauigkeit und natürlich “technische” Kenntnisse, “wie” man “buchführt”. Ich erläutere Ihnen hier die genormte Buchhaltung, die für Sie als Freiberufler in dem Moment verpflichtend ist, in dem Sie mehr als 27000.- Euro Nettoeinkommen im Jahr oder, bei Beginn während des Jahres, aufs Jahr hochgerechnet haben. Wenn Sie einer so genannten AGA beitreten -was sehr zu empfehlen ist mehr - müssen Sie diese genormte Buchhaltung auch einhalten, wenn Sie weniger Nettoeinkommen haben.

Beginnen wir mit dem Teil “Einnahmen” = “recettes” auf Französisch. Das Formular, in das Sie eintragen, hat zwei Teile: partie financière (links) und partie banquaire (rechts). Sie tragen jede Einnahme zweimal ein: in partie financière und in partie banquaire. Beide Teile müssen immer exakt gleich sein, sonst stimmt die Buchhaltung nicht. Die partie banquaire muß genau dem Kontoauszug entsprechen - das ist übrigens die einzige Kontrollmöglichkeit, die Sie haben, ob Ihre Buchhaltung stimmt.

Das entsprechende Formular können Sie hier im pdf- Format herunterladen (48 KB). Ich empfehle, es auszudrucken und neben Sie zu legen, wenn Sie das folgende durchlesen, aber Sie finden es auch unten auf dieser Seite.

Die drei Spalten links sind die partie banquaire: Eingänge entrée in Kasse caisse, berufliches und privates Bankkonto. Normalerweise gehen natürlich berufliche Einnahmen direkt auf das berufliche Konto - aber es könnte ja mal z.B. durch einen Irrtum anders sein (Sie benötigen also unbedingt ein weiteres Girokonto neben ihrem privaten Girokonto. Das ist kein Problem, da hierzulande Girokonten gebührenfrei sind).

Die sechs Spalten rechts sind die partie financière: Die Spalten “Honoraires” bis “Virements internes”.

In der Mitte sind die Spalten “date” und “libellé”: Dort tragen Sie das Datum der jeweiligen Einnahme und eine erklärende Bezeichnung ein.

Konkret sieht das so aus: Sie haben eine Vertretung von einer Woche gemacht und am Ende der Woche 70% der eingenommenen Honorare von dem Kollegen, den Sie vertreten, erhalten. (Wichtig: wenn Sie eine Vertretung machen, gehen alle Einnahmen erst auf das Konto des Kollegen, den Sie vertreten - und er stellt Ihnen dann den Cheque über die Summe aus, die Ihnen zusteht). In diesem Falle nehmen wir an, dass die Woche relativ ruhig war und Sie insgesamt 1600.- Euro eingenommen haben. Davon sind vielleicht -je nach Vertrag- 70% für Sie, also 0.7 * 1600 = 1120 Euro. Diese 1120 Euro erhalten Sie als Cheque. Sie bringen den Cheque auf die Bank - am selben Tag müssen Sie ihn in die Buchhaltung eintragen: Ganz links das Datum, an dem sie ihn auf die Bank gebracht haben. Wichtig zu wissen ist auch, dass ein Ihnen zustehendes Honorar erst dann buchhalterisch und vor allem steuerlich als “eingenommen” gilt, wenn Sie es auf die Bank gebracht haben - niemand hindert Sie beispielsweise, einen Cheque, den sie Anfang Dezember erhalten haben, erst im nächsten Jahr auf die Bank zu bringen, wenn Sie so z.B. vermeiden, in eine höhere Steuerklasse zu rutschen.
Sie tragen also das Datum ein und daneben unter “Libellé” in etwa “Vertretung Dr. X” damit Sie später wissen, wo diese Einnahme herkommt. Danach tragen Sie die 1120.- Euro zweimal ein: einmal unter “honoraires” -denn darum handelt es sich ja- und einmal unter “Entrée banque”. Die 1120.- Euro stehen damit zweimal da: einmal in der partie financière, einmal in der partie banquaire. Und damit sind Sie auch schon fertig - Sie können sich sicherlich vorstellen, dass es ein Niedergelassener schwieriger hat: er hat nicht EINE Einnahme pro Woche oder so, sondern pro Tag so viele Einnahmen, wie er Patienten hat - einige per Cheque, andere in bar und wieder andere per Bankkarte, wenn er ein entsprechendes Lesegerät hat (kostet eine jährliche Gebühr an die Bank). Und für wieder einige zahlt die Krankenkasse direkt: bei Schwangeren, bei Arbeitsunfällen und bei Sozialhilfeempfängern.

In dem Formular sind noch mehrere andere “Kategorien” von Einnahmen vorgegeben:

Neben “honoraires” finden sich noch “autres recettes: z.B. wenn ein Kollege Ihnen eine Entschädigung zahlen muss, weil er einen Vertrag über eine Vertretung mit Ihnen abgeschlossen hat, aber ihn dann hat platzen lassen.
“Produits financiers” sind z.B. Zinsen, die auf Ihrem beruflichen Bankkonto auflaufen - “Gains divers” erfasst alles andere.

Die Spalte “apports personnels” erfasst Geld, das Sie aus Ihrem Privatvermögen in Ihr “Unternehmen” Praxisvertretung einschießen: üblicherweise werden Sie zu Beginn Ihres Lebens als Praxisvertreters und später Niedergelassener eine ganze Menge Material kaufen müssen - Arzttasche, Blutdruckmeßgeräte, ein paar Medikamente und was Sie noch so brauchen (sparen Sie hier nicht ! Was ich in meiner Arzttasche habe, sehen Sie hier ). Damit die Konten nicht ins Minus geraten, bringen Sie dafür zunächst selber Geld ein - und das tragen Sie unter “apports personnels” ein.
“Virements internes” meint, wenn Sie Geld aus einem Konto der partie banquaire aufs andere Konto überweisen: z.B. vom beruflichen Bankkonto in die Kasse. Dann tragen Sie die entsprechende Summe einmal bei “virements internes” und einmal bei “Entrées caisse” ein. (Und natürlich tragen Sie sie im Teil “dépenses” “Ausgaben” als Ausgabe vom beruflichem Bankkonto ein).

Die oberste Linie direkt unter der Linie mit den Bezeichnungen “Date Libellé” usw. ist betitelt “R”: hier tragen Sie den Überstand vom vorigen Blatt ein, falls sich ein Monat über mehr als eine Seite erstrecken sollte.

Dass die technische Seite der Buchführung  ziemlich einfach ist, sehen Sie auch daran, dass ich Sie Ihnen hier auf ein paar Zeilen in den Grundzügen erklären kann. Der Teil “Ausgaben” “dépenses” funktioniert genauso, enthält aber mehr Spalten, da die Ausgaben eben viel mehr verschiedene Dinge betreffen können, als die Einnahmen. Darum bespreche ich dies auf einer eigenen Seite: dépenses . Allerdings ist es sicher besser, wenn man Ihnen das auch einmal praktisch zeigt: darum biete ich an, Seminare über eine Zukunft als Arzt in Frankreich zu halten mehr .

Zum Steuersparen ... und zum Lernen empfiehlt es sich wie gesagt, einer “AGA” beizutreten mehr .

Das ist eine Association de gestion agréée, die Ihre Buchführung kontrolliert und darüber eine Bescheinigung ausstellt. Wenn Sie diese Bescheinigung mit der Steuerklärung einreichen, wurde Ihr steuerpflichtiges Einkommen bis 2006 grundsätzlich um 20% verringert, da das französische Finanzamt davon ausgeht, dass diese Kontrolle die Wahrscheinlichkeit von Unregelmäßigkeiten vermindert. (Wenn Ihr Einkommen 27 000.- Euro pro Jahr oder hochgerechnet auf das Jahr nicht überschreitet, gibt es Sonderregeln, die es Ihnen ermöglichen, ohne AGA auszukommen). Seit 2007 gilt eine andere Regelung, die Berechnung, wieviel Sie sparen, ist komplizierter, aber es läuft darauf hinaus, dass Sie nach wie vor durch einfache Mitgliedschaft in einer AGA weniger Steuern zahlen (und dabei mehr Geld sparen, als die Mitgliedschaft in der AGA kostet).

Um die Bescheinigung der AGA zu erhalten, müssen Sie eine seriöse Buchführung nach kaufmännischen Regeln führen (wie ich Ihnen hier erkläre)- nicht ganz so kompliziert wie die Buchhaltung richtiger Kaufleute, aber doch immerhin. Und als Niedergelassener müssen Sie das auch, ob Sie nun in einer AGA sind oder nicht - darum ist es sehr zu empfehlen, dies bereits in der Zeit als Vertreter zu erlernen: die Buchhaltung einer Praxisvertreters ist viel einfacher als die eines Niedergelassenen, da Sie wie gesagt als Vertreter üblicherweise nur einen Cheque pro Vertretung verbuchen müssen (den Sie von dem Kollegen, den Sie vertreten, erhalten), statt jeden Tag einen ganzen Haufen Cheques, Bargeld und andere Zahlungsarten. Mehr zur AGA hier.

Richtig eintragen ist das eine - auch dabei kann man sich übrigens vertun. Die Kontrolle durch eine AGA zwingt Sie zu einer gewissen Disziplin und dem Einhalten der Regeln. Und Sie haben notfalls einen Ansprechpartner, an den Sie sich wenden können.

Was passiert, wenn ein Patient nicht zahlt oder zahlen will?  Kommt zum Glück praktisch nicht vor. Grundsätzlich ist die Sache klar: Sie haben einen Anspruch auf 70% des Honorares, das Ihnen von diesem Patienten zusteht - ob er zahlt oder nicht. Sie haben diesen Anspruch gegenüber dem Niedergelassenen, der muss Ihnen das Geld vorstrecken und später dann sehen, wie er zu seinen Kosten kommt. Wie gesagt, ich habe es so gut wie nie erlebt, dass ein Patient nicht zahlen wollte - aber es kommt recht oft vor, dass der Patient nicht zu zahlen braucht, da die Kasse direkt begleicht: bei Arbeitsunfällen, Schwangeren und bei Sozialhilfeempfängern. In diesem Fall ist diese Rechtslage wichtig: Sie brauchen also nicht zu warten, bis nach ein paar Monaten die Kasse mal gezahlt hat, um an Ihre 70% zu kommen, sondern da Sie Ihren Anspruch sowieso gegen den Niedergelassenen haben, tritt er normalerweise in Vorkasse. Das heißt, Sie lassen den Patienten, der nicht zu zahlen braucht, das entsprechende Formular ausfüllen und unterschreiben, das dann an die Krankenkasse gesendet wird, übergeben dieses Formular dem Niedergelassenen und der zahlt Ihnen dann direkt die 70% der ausstehenden Summe (oder 60% oder 80% etc., je nachdem was Sie vereinbart haben). Ich habe es niemals erlebt, dass ich nicht meinen mir zustehenden Anteil der Praxiseinnahmen von dem Niedergelassenen nicht erhalte hätte,

Hier sehen Sie mich an meinem Schreibtisch in meiner Wohnung in Nantes - die Ordner rechts bewahren meine Korrespondenz, meine Steuer- erklärungen samt allen Belegen sowie meine Buchführung auf. All’ das auf Vordermann zu halten, verlangt Zeit und Arbeit ... die nicht bezahlt ist!

Entrées

Caisse

Entrées

Banque

Entrées

C. privé

Date

Libellé

Honoraires

Autres recettes

Produits financiers

Gains divers

Apports personnels

Virements internes

 

 

 

R

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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