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Sehr viele Kollegen haben mich gefragt, wie die Anmeldung in der französischen Ärztekammer vonstattengeht und was überhaupt formal und rechtlich zu tun ist, ehe man als deutscher Arzt in Frankreich tätig werden kann. Darauf möchte ich auf dieser Seite antworten.
In Frankreich kann nur als Arzt arbeiten, wer auch bei der französischen Ärztekammer Ordre des médecins angemeldet ist. Wenn Sie das nicht sind, können Sie vielleicht noch im Urlaub ein deutsches Rezept mit ihren deutschen Daten ausstellen, aber alles andere mehr ist exercice illégale de la médecine, und dafür geht es in den Bau.
Sie müssen sich also erst beim Ordre des médecins anmelden, ehe sie tätig werden können. Welcher Ordre des médecins ? Der Ordre ist nach Départements organisiert - ein Conseil de l’Ordre des médecins (Ärztekammer) pro Département. (Es gibt noch den Conseil régional de l’Ordre des médecins -eine pro Region, eine Region besteht aus mehreren Départements- und den Conseil national de l’Ordre des médecins; beide betreffen Sie aber zunächst einmal nicht). Welcher Conseil de l’Ordre, d.h. von welchem Département ? Von dem Département, in dem Sie tätig werden wollen, sofern Sie eine feste Anstellung antreten. Andernfalls -wenn Sie keine feste Anstellung antreten oder Praxisvertreter sind- der Conseil de l’Ordre des Département des Wohnortes. Und wenn Sie in Frankreich keinen Wohnsitz haben ? Dann können Sie sich einen Conseil de l’Ordre frei aussuchen ! (Man glaubt es nicht). Ich empfehle Ihnen aber, aus praktischen Gründen für Sie (leichter erreichbar) und weil man dort mehr Erfahrung mit deutschen Ärzten hat, eines der grenznahen Départements auszuwählen und sich bei der dortigen Ärztekammer einzuschreiben, am besten im Unterelsaß (Sitz der Ärztekammer ist Straßburg) oder im Oberelsaß (Sitz der Ärztekammer ist Colmar), eventuell auch im Moseldépartement (Sitz der Ärztekammer ist Metz). In Straßburg und Colmar treffen Sie mit Sicherheit auf deutschsprechendes Personal. Wählen Sie was Ihnen geographisch am günstigsten liegt, aber im Zweifel würde ich an Ihrer Stelle nach Colmar ins Oberelsaß gehen (Haut- Rhin), aus dem einfachen Grund, daß es in dem Département kein Universitätskrankenhaus gibt und keine “grands professeurs”, die alles dominieren, weniger Karrieristen, die via Standespolitik aufsteigen wollen
Darum empfehle ich, im Zweifelsfall nach Colmar zu gehen, gebe aber die Adressen aller 3 grenznahen Ärztekammern an:
Conseil Départmental de l’ Ordre des Médecins du Haut- Rhin 8, rue Schlumberger F - 68000 Colmar Tel. 0033 389 41 24 40
Conseil Départmental de l’ Ordre des Médecins du Bas- Rhin 8, rue de Londres F - 67000 Strasbourg Tel. 0033 388 61 56 12
Conseil Départmental de l’ Ordre des Médecins de la Moselle 6, Quai Paul Wiltzer F - 57000 Metz Tel. 0033 387 31 96 96
Grundsätzlich müssen Sie ein bei der Ärztekammer erhältliches entsprechendes Formular ausfüllen und jeweils mit einem Photo versehen in doppelter Ausfertigung abgeben, das Sie nach Ihrem beruflichen Werdegang, Ihren Qualifikationen etc. befragt. Sie erhalten zugleich ein Blatt mit Auskünften, was alles konkret beizubringen ist neben dem Formular.
Zuerst müssen Sie Ihr Staatsexamenszeugnis, Ihre Approbationsbescheinigung und gegebenenfalls Ihre Facharzturkunde in beglaubigter Übersetzung beibringen. Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem traducteur assermenté erstellt, Sie finden diese unter dem Stichwort “traducteur” in den französischen gelben Seiten www.pagesjaunes.fr , und dann wählen Sie einen, der ausdrücklich stehen hat “traducteur assermenté” bzw. “traductrice assermentée” oder, falls es dort nicht steht, fragen Sie telephonisch nach. Ich selber lasse seit meine Dokumente bei der Arobase Traduction in einem Vorort von Straßburg (nahe der Autobahn !)übersetzen; ich kenne dieses Übersetzungsbüro seit 1998 und habe es immer als zuverlässig, gewissenhaft und rasch erlebt. Arobase hat den Vorteil, daß es beglaubigte französische Übersetzungen nicht nur von deutschen, sondern auch von Dokumenten aus vielen anderen Sprachen wie Englisch, Spanisch oder Portugiesisch machen kann. Die Eigentümerin Mme Christine MACHUT ist selber vereidigte Deutsch- Übersetzerin, näheres auf der Homepage von Arobase: www.arobase-traduction.com
Besonders wenn Sie als médecin généraliste tätig werden wollen, benötigen Sie eine “Äquivalenzbescheinigung” des Bundesgesundheitsministeriums (Bundesministerium für Gesundheit, Dienstsitz Berlin, z.Hd. Frau Schenk, 11055 Berlin Tel. 030/ 20640-0), die bescheinigt, falls Sie kein fertiger Allgemeinmediziner sind, daß Sie den “Mindeststandard” erfüllen, der Sie berechtigt, als médecin généraliste tätig zu werden. Dieser Mindeststandard ist im Artikel 23 der EU- Direktive 93/16 vom 5. 4. 1993 festgelegt Bis zur Abschaffung des AiP genügte die deutsche Vollapprobation, d.h. nach meinem AiP konnte ich direkt tätig werden als médecin généraliste. Auch heute wird nicht der deutsche Facharzt für Allgemeinmedizin verlangt - das liegt daran, daß wir in Deutschland ja auch den “praktischen Arzt” kennen. Ärzte anderer Fachgebiete können sich jederzeit als médecin généraliste hier in die Ärztekammer eintragen lassen, mit allen Rechten, z.B. ein Anästhesist kann auf diese Weise in die Allgemeinmedizin überwechseln.
Neben diesen Zeugnissen wird folgendes verlangt: Ein handgeschriebener Lebenslauf, der Ihre Ausbildung vom Abitur bis zur Vollapprobation angibt. Nehmen Sie für das Vokabular meinen Lebenslauf hier als Modell ! Un acte de naissance = Geburtsurkunde Un acte de nationalité = z.B. beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses Ein polizeiliches Führungszeugnis (beglaubigte Übersetzung) Eine Erklärung, daß kein Strafverfahren gegen Sie läuft, das Auswirkungen auf Ihr Recht zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit haben könnte. Belege, daß Sie eine ausreichende Kenntnis der französischen Sprache besitzen (Sie können wählen, was; in meinem Fall genügte es, daß ich bereits PJ in Straßburg absolviert hatte).
Dann reichen Sie Ihre Unterlagen ein, die werden geprüft und dann müssen Sie einen Termin abmachen mit dem rapporteur du dossier, das ist ein Mitglied des Präsidiums der Ärztekammer, der Ihre Akte dem Präsidium bei seiner nächsten Sitzung vorstellen wird, auf der man Sie dann in die Kammer aufnehmen wird. Es ist besser, Sie bemühen sich selber um den Termin, über das Sekretariat. Der rapporteur wird etwas mit Ihnen plaudern, das Ganze ist ein Formsache; allerdings kann es eventuell passieren, daß man Ihre Einschreibung in die Ärztekammer verzögert oder gar verweigert, wenn Sie wirklich überhaupt kein Französisch können. Das Präsidium tagt nur einmal im Monat und im Juli und August gar nicht; dementsprechend wird der ganze Vorgang also etwas verzögert. Am Folgetag der Sitzung rufen Sie bei der Ärztekammer an und die Sekretärin sagt Ihnen Ihre numéro de tableau de l’Ordre. Diese Nummer kommt zusammen mit Ihrem Namen auf Ihren Stempel, und damit können Sie loslesen in Frankreich zu arbeiten, z.B. eine Vertretung zu machen. Und nicht vorher ...
Die Mitgliedschaft in der Ärztekammer kostet auch Geld; etwa 250.- Euro pro Jahr unabhängig vom Einkommen. Nur im ersten Jahr gibt es eine Ermäßigung. Zu zahlen jeweils zu Jahresbeginn.
Sagen Sie dem rapporteur einen Gruß von mir, Sie hätten wichtige Informationen über die Tätigkeit als “Arzt in Frankreich” von meiner Homepage: damit stärken Sie meine Reputation bei der Ärztekammer !
Kassenzulassung und dergleichen gibt es in Frankreich nicht vergleichbar. Wenn Sie Mitglied der Ärztekammer sind, können Sie auch Vertretungen machen und sich niederlassen - wo und sooft Sie wollen.
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