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In der Ausgabe Februar 2005 der Zeitschrift “Theologisches” und noch einmal im Tagungsband der Osterakademie in Kevelaer 2008 hier ist ein Artikel von mir zu einem pastoralen Problem erschienen:
Ein Gläubiger gibt gegenüber dem Priester an, eine Privatoffenbarung gehabt zu haben. Das kann eine Erscheinung sein, eine prophetische Eingebung, eine Stimme die er gehört zu haben meint oder auch nur die innerliche Gewissheit, dass Gott etwas ganz besonderes von ihm will. Besonders heikel wird es, wenn der Gläubige meint, diese Privatoffenbarung sei nicht nur für ihn, sondern für andere bestimmt, er habe eine Botschaft für die Gemeinde, müsse jetzt eine Mission erfüllen ... Was tun?!? Ein solcher Fall wird hier beschrieben.
Normalerweise wird sich der Geistliche ein Urteil über die Echtheit des behaupteten “Phänomens” bilden. Und das ist gar nicht so einfach. Häufig handelt es nicht um eine Privatoffenbarung, sondern um die Äußerung einer psychischen Erkrankung. Der Artikel soll dem medizinisch nicht- vorgebildeten Priester einfache, anwendbare und medizinisch abgesicherte Kriterien an die Hand geben,das Vorliegen einer solchen Erkrankung zu erkennen.
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