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Steuern

Das französische Steuersystem ist déclaratif ! Das ist ein gewaltiger Unterschied zum deutschen System “prélèvement à la source”.

Falls Sie in Deutschland schon gearbeitet und eine Steuererklärung abgefaßt haben, werden Sie sich umgewöhnen müssen - wenn Sie  Student sind und noch nie gearbeitet haben, wird Ihnen diese Umstellung leichter fallen.

In Deutschland wird Gehaltsempfängern bei der Auszahlung -Überweisung- Ihres Gehaltes gleich ein geschätzter Steueranteil abgezogen. Nicht so in Frankreich: hierzulande werden Ihnen vom Bruttogehalt -wie in Deutschland auch- die Sozial- und Rentenbeiträge abgezogen. Das Gehalt, das Sie dann haben, unterliegt noch der Steuer. Bis Ende April eines jeden Jahres (da wechselt auch manchmal) müssen Sie beim zuständigen Finanzamt = Centre des impôts Ihre Steueerklärung einreichen. Das entsprechende Formular “déclaration 2042” erhalten Sie jährlich zugeschickt ... sofern Sie schon einmal eine Steuererklärung abgegeben haben. Andernfalls müssen Sie es sich beim zuständigen Finanzamt besorgen. Achtung ! Das ist eine Bringeschuld von Ihnen - die Ausrede “habe ich nicht gewußt” gilt nicht: Wenn Sie in Frankreich arbeiten, MÜSSEN Sie eine Steuererklärung abgeben, und zwar rechtzeitig - man erwartet von Ihnen, daß Sie das wissen. Wenn Sie die Steuererklärung zu spät abgeben, verlieren Sie einen Abschlag abbattement von 20% auf Ihr Bruttoeinkommen, d.h. Sie zahlen mehr Steuern. Und wenn Sie gar keine Steuererklärung abgeben ... findet das Finanzamt Sie doch eines Tages, und dann gibt es richtig Ärger: Steuerhinterziehung bedeutet Strafsummen und eventuell eine Strafanzeige.
Ich hatte einmal eine Kollegin aus Rumänien, die seit einem Jahr in Frankreich arbeitete. Einige Tage vor dem  Ende der Frist - damals war es noch der 28. 2.-  ließ ich fallen, daß ich gerade meine Steuererklärung abfassen würde, sie meinte, was ist denn das ? Es stellte sich dann heraus, daß sie nicht die leiseste Vorstellung davon hatte, was eine Einkommenssteuer ist und daß das Gehalt, das sie bekam, ein Bruttogehalt war ... das war eine sehr böse Überraschung für sie - glücklicherweise konnte ich sie davon überzeugen, daß es für sie besser war, eine Steuererklärung abzugeben, was sie dann auch brav tat. Nebenbei bemerkt, können Sie schon daraus ersehen, daß eine Steuererklärung für einen Angestellten so schwierig nicht ist: wenn sie das in zwei Tagen hinbekommen konnte, können Sie das auch !
Hinweis: Sie tun sehr gut daran, nicht Ihr gesamtes Gehalt auszugeben ... was Sie am Monatsende auf dem Konto haben, ist nicht ihr Gehalt, sondern Ihr Gehalt vor Steuern ! Ich rate Ihnen dringend, einen Teil davon zurückzulegen ... sonst kommt die böse Überraschung ein Jahr später. Wieviel zurücklegen ? Ich empfehle 10% vom eingehenden Gehalt zuzüglich 75 Euro jährlich. Das entspricht ungefähr den Summen, die Sie für Einkommens- und Wohnungssteuer zahlen müssen zuzüglich eines Sicherheitszuschlages.

Als Angestellter müssen Sie im wesentlichen Ihren Namen und Wohnsitz sowie eine Zahl an die richtige Stelle eintragen: die Summe Ihres steuerpflichtigen Gehaltes. Normalerweise erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig einen Bescheid, wieviel steuerpflichtiges Gehalt Ihnen im Verlaufe des Jahres gezahlt worden ist. Seit 2006 melden die Arbeitgeber an die Finanzämter “centre des impôts” wieviel Gehalt sie wem gezahlt haben, und das zuständige centre des impôts kann daraufhin eine déclaration pré- remplie versenden, d.h. Sie erhalten Ihre Erklärung bereits mit der an der richtigen Stelle eingetragenen Summe Ihres Einkommens. Das müssen Sie gegebenenfalls korrigieren (dem centre des impôts werden nicht unbedingt alle Gehaltszahlungen an Sie bekannt) und dann das Formular unterschrieben und in den anderen für Sie wichtigen Rubriken ausgefüllt zurücksenden. Wenn Sie noch nie in Frankreich Steuern gezahlt haben, erhalten Sie natürlich auch keine déclaration pré- remplie !

Als Ausländer müssen Sie auch eventuelle im Ausland existierende Bankkonten angeben, mit Namen und Adresse des führenden Kreditinstitutes - mehr nicht, Kontobewegungen etc. interessieren nicht.
Falls Sie steuerpflichtige Einkünfte aus Zinsen haben, müssen Sie auch diese angeben; nicht zu versteuern sind in Frankreich Zinsen aus bestimmten Formen von Sparkonten, nämlich die Zinsen eines Livret de développement durable oder DLL (früher: “CODEVI”), eines CEL = Compte épargne logement, eines PEL = Plan d’épargne logement.  Zinsen auf ausländischen Bankkonten sind auch anzugeben ... sie sind steuerpflichtig.

Alle weiteren Einkünfte müssen Sie auch angeben in dafür vorgesehenen Kategorien: Aus Grundbesitz, Pensionen, Arbeitslosenunterstützung etc. - aber das wird Sie meistens nicht betreffen.
Um noch einmal zusammenzufassen: Sie tragen alle Einkünfte ein, davon werden die oben genannten Abschläge gebildet, und dann haben Sie noch nicht ganz ihre steuerpflichtiges Nettoeinkommen: in die Summe, die Sie als Steuern zahlen müssen, gehen nämlich noch die “parts” ein, d.h. die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt, die Sie versorgen müssen: Ehefrau zählt als 1 part, die ersten beiden Kinder jeweils 0.5 und alle weiteren Kinder als ein weiteres. Sie tragen an die dafür vorgesehene Stelle die Anzahl der parts ein, und das centre des impôts übernimmt die Berechnung; im Prinzip wird das steuerpflichtige Einkommen noch einmal durch die Anzahl der “parts” geteilt. Auf die Summe, die dabei herauskommt, zahlen Sie dann erst real Steuern. Kinderreiche Familien zahlen also sehr rasch gar keine Steuern mehr. Die Steuersätze sind seit 2005 gesenkt worden; derzeit betragen sie, abhängig vom Einkommen, 5.5%, 15%, 30% und Spitzensteuersatz 40% (vorher 48%). Jeweils bis zu einem bestimmten Betrag Gesamteinkommen zahlen sie einen Steuersatz, darüber hinaus den höheren und zwar nur auf den Betrag, der die Grenze überschreitet. Das ist wichtig zu wissen. Wenn Sie in der Kategorie 30% sind, zahlen Sie zwar auf jeden Euro, den sie noch mehr verdienen, 30 Cent Steuern, aber insgesamt natürlich erheblich weniger als 30%.

Die Steuererklärung hat eine kleine “Falle”: auf der ersten Seite müssen Sie bei Ihren persönlichen Daten ein Kästchen ankreuzen, wenn Sie KEINEN Fernseher haben. Ich habe nie einen Fernseher besessen und diese Finesse -die erst seit 2005 existiert- prompt übersehen: ich habe nur gelesen “poste de télévision”, aha, das betrifft mich nicht. Und dann kam -zusammen mit dem Steuerbescheid der Wohnungssteuer taxe d’habitation- die Erklärung “Sie haben einen Fernseher in der Wohnung, also müssen Sie entsprechende Gebühren zahlen”. Ich war entsprechend erstaunt; meine Reklamation wurde übrigens anstandslos anerkannt. Man geht offenbar davon aus, daß es der Normalfall ist, einen Fernseher zu haben ... und da die viele Leute vergessen würden, das entsprechende Kästchen anzukreuzen, wenn die Frage positiv formuliert wäre, stellt man halt die Frage negativ “kein Fernseher”.

Neben der Einkommenssteuer zahlen Sie als Mieter die Wohnungssteuer taxe d’habitation. Wer eine Wohnung zum 1. 1. eines Jahres bewohnt, muß die entsprechende Steuer bezahlen, die an die Gemeinde bzw. Stadt geht, nicht an den Gesamtstaat wie die Einkommenssteuer. Die Wohnungssteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen und variiert örtlich. Wichtig zu wissen: wer ein so niedriges Einkommen hat, daß er keine Einkommenssteuer zahlt, muß auch keine taxe d’habitation zahlen.
1999 habe ich das erste Mal einen Bescheid über die taxe d’habitation erhalten (ich bin seit 1998 in Frankreich) und gleich ordnungsgemäß bezahlt, es handelt sich jeweils um einige hundert Euro, abhängig von der Grundfläche der Wohnung und einigen anderen Faktoren, z.B. ob das Haus einen Aufzug hat (dann kostet es mehr) oder nicht. Erst einige Monate später habe ich erfahren, daß ich gar nicht steuerpflichtig gewesen war, da ich 1998 als Student fast nichts verdient hatte - und meine Reklamation wurde anstandslos anerkannt, ich bekam den Betrag zurück.

Die Steuererklärung eines Freiberuflers ist entsprechend komplizierter: zusätzlich zur déclaration 2042 müssen Sie die déclaration 2035 ausfüllen und das Resultat der 2035 an der entsprechenden Stelle in die 2042 übernehmen (d.h. genau gesagt in einen “Anhang” zur 2042; die 2042 erfaßt nur Einkünfte aus abhängiger Tätigkeit). Wenn Sie die Buchhaltung so führen, wie ich es Ihnen hier erkläre, haben Sie allerdings schon 90% der 2035 ausgefüllt.

Was kann man absetzen als “frais professionnels”? Als Angestellter haben Sie von Ihrem Bruttogehalt (das Gehalt, das auf Ihrem Konto landet, d.h. Netto vor Steuern oder Brutto nach Abzug von Sozial- und Rentenbeiträgen) einen Abschlag von 20%, den alle abhängig Beschäftigten haben. Was Ihre abzugsfähigen Unkosten angeht -z.B. Fachliteratur oder Fahrtkosten-, so können Sie wählen: entweder Sie setzen die Pauschale in der Höhe von weiteren 10% Ihres Einkommens ab, oder -sofern Ihre Unkosten diese überschreiten- die echten Kosten. Das heißt natürlich, daß Sie eine ganze Menge Unkosten haben müssen, wenn sie 10% Ihres Einkommens überschreiten - meistens werden Sie nicht soviel haben. Hier zählen vor allem Fahrtkosten. Die Unkosten müssen Sie auf separatem Blatt begründen und mit Belegen einreichen. Mein entsprechendes Schreiben vom Jahre 2005 sehen sie hier (auf Französisch); alle meine aufgeführten Unkosten wurden anstandslos anerkannt. (Bemerkung: wenn Sie dieses französische Schreiben nicht verstehen, können Sie auch noch nicht in Frankreich arbeiten). Meine rumänische Kollegin war außerordentlich beeindruckt von dieser Aufstellung: sie erbat sich eine Kopie zur “Inspiration” ... und als erheiterndes Kuriosum.

Der letzte Aspekt, auf den ich Sie in dieser Kurzeinführung hinweisen möchte, ist die Regelung für steuerlich absetzbare Spenden: Die meisten französischen “non-profit-organisations” haben das Recht, für eingehende Spenden einen Steuerbescheid reçu fiscal  auszustellen. Solche non- profit-organisations sind z.B. Sportvereine, Kirchengemeinden, Ordensgemeinschaften und private Schulen. Im Gegensatz zu Deutschland ist das französische Steuerrecht bzgl. der Absetzbarkeit solcher Spenden sehr großzügig: eine Spende in der Höhe von X Euro ermäßigt Ihre direkt zu zahlenden Steuern um 0.66 * X Euro. Das heißt, wenn Sie 100.- Euro spenden, zahlen Sie 66 Euro Steuern weniger ! Seit ich das begriffen habe, gebe ich fast keine Barspenden mehr - z.B. gebe ich in die Kollekte meiner traditionell- katholischen Gemeinde an Sonn- und Feiertagen nur noch Centbeträge und spende stattdessen per Chèque oder Überweisung und erhalte einen reçu fiscal. Statt 5.- Euro in die Kollekte zu tun -was lange mein gewöhnlicher Satz war, kann ich 15.- Euro spenden ! (15 * 0.66 = 10.-, ich zahle also 10.- Euro weniger Steuern, wenn ich 15.- Euro gespendet habe, so daß ich reale Kosten von 5.- Euro habe). Eine ähnliche Regelung gilt für Gewerkschaftsbeiträge, aber diese müssen in ein anderes Feld eingetragen werden.
Die insgesamt gespendeten Summen sind in ein entsprechendes Kästchen auf dem letzten 4. Blatt der déclaration 2042 einzutragen und die entsprechenden reçus fiscaux anzufügen (natürlich behalte ich eine Kopie zurück). Die non- profit- organisations, für die Sie spenden, wissen um die Wichtigkeit dieses reçu fiscal und stellen ihn entweder sofort oder am Jahresende aus. Bisher wurden alle meine entsprechenden Spenden anstandslos anerkannt. Sie können nicht beliebig viel Spenden, sondern maximal 20% ihres steuerpflichtigen Einkommens, d.h. Ihres Einkommens minus alle Abschläge und beruflichen Unkosten. In den letzten Jahren habe ich dieses Limit ausgeschöpft, auch dank einer gewissen “Kulanz” auf der Gegenseite: so habe ich an einer Sommeruniversität einer traditionell- katholischen Laienbewegung teilgenommen -der TFP   mehr über ihren Gründer - und ein bißchen mehr Teilnehmerbeitrag als das Minimum gezahlt, aber dafür eine Spendenbescheinigung bekommen ... da ich zugleich Teilnehmer und Mitarbeiter war, namentlich als “Hausarzt” -meine Arzttasche kam mit-, halte ich das auch für moralisch gerechtfertigt. Neben der ärztlichen Versorgung der Teilnehmer -es gab einige Wehwehchen und im Vorjahr war eine Lebensmittelvergiftung ausgebrochen- war der Ehrengast ein pensionierter Bischof aus Argentinien, der zum klassischen römischen Messritus zurückgekehrt war und als Mitglied des Kapuzinerordens seinen Lebensanbend in San Giovianni Rotondo verbrachte (der Wirkungsstätte des Hl. Pater Pios, ein italienischer Kapuziner, die Kapuziner sind ein Zweig der Franziskaner ... oder umgekehrt, denn eigentlich bewahren die Kapuziner den ursprünglichen Willen von Franziskus, auch wenn sie nicht seinen Namen tragen),  und es war sehr gut, daß es einen Arzt vor Ort gab, der sich im Notfall um den gebildeten alten Herren hätte kümmern können. Glücklicherweise trat dieser Notfall nicht ein.

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Die besagte Kollegin (Mitte) mit ihrem rumänischen Verlobten (rechts, mittlerweile Ehegatte) und einer weiteren Kollegin (links) vor der Kirche in Nantes, in der der feierliche orthodoxe Ostergottesdienst statt- fand: alle drei waren “praktizierend orthodox”, d.h. sie gingen selbstverständlich sonntags in die Kirche und da die rumämische orthodoxe Kirche hinter dem eisernen Vorhang zwar heftig verfolgt, aber zugleich weniger vom Modernismus und Relativismus betroffen wurde, war sie viel “katholischer” als es hierzulande der Durchschnitt ist, deswegen verstanden wir uns auch so gut .

Unten: das Innere der Kirche..

Im Zeichen des Löwen im roten Banner: eine Veranstaltung der französischen TFP in Nantes.

Im Auditorium wird aufmerksam gelauscht.Thema ist der Aufstand der Vendée gegen das Schrek- kensregime der Revolution in Paris ab 1791.