Das französische Steuersystem ist déclaratif! Das ist ein gewaltiger Unterschied zum deutschen System “prélèvement à la source”.

Falls Sie in Deutschland schon gearbeitet und eine Steuererklärung abgefasst haben, werden Sie sich umgewöhnen müssen - wenn Sie  Student sind und noch nie gearbeitet haben, wird Ihnen diese Umstellung leichter fallen.

In Deutschland wird Gehaltsempfängern bei der Auszahlung -Überweisung- Ihres Gehaltes gleich ein geschätzter Steueranteil abgezogen. Nicht so in Frankreich: hierzulande werden Ihnen vom Bruttogehalt -wie in Deutschland auch- die Sozial- und Rentenbeiträge abgezogen. Das Gehalt, das Sie dann haben, unterliegt noch der Steuer. Bis Ende April eines jeden Jahres (da wechselt auch manchmal) müssen Sie beim zuständigen Finanzamt = Centre des impôts Ihre Steuererklärung einreichen. Das entsprechende Formular “déclaration 2042” erhalten Sie jährlich zugeschickt ... sofern Sie schon einmal eine Steuererklärung abgegeben haben. Andernfalls müssen Sie es sich beim zuständigen Finanzamt besorgen. Achtung ! Das ist eine Bringeschuld von Ihnen - die Ausrede “habe ich nicht gewusst gilt nicht: Wenn Sie in Frankreich arbeiten, MÜSSEN Sie eine Steuererklärung abgeben, und zwar rechtzeitig - man erwartet von Ihnen, dass Sie das wissen. Wenn Sie die Steuererklärung zu spät abgeben, verlieren Sie einen Abschlag abbattement von 20% auf Ihr Bruttoeinkommen, d.h. Sie zahlen mehr Steuern. Und wenn Sie gar keine Steuererklärung abgeben ... findet das Finanzamt Sie doch eines Tages, und dann gibt es richtig Ärger: Steuerhinterziehung bedeutet Strafsummen und eventuell eine Strafanzeige.
Ich hatte einmal eine Kollegin aus Rumänien, die seit einem Jahr in Frankreich arbeitete. Einige Tage vor dem  Ende der Frist - damals war es noch der 28. 2.-  ließ ich fallen, dass ich gerade meine Steuererklärung abfassen würde, sie meinte, was ist denn das? Es stellte sich dann heraus, dass sie nicht die leiseste Vorstellung davon hatte, was eine Einkommenssteuer ist und dass das Gehalt, das sie bekam, ein Bruttogehalt war ... das war eine sehr böse Überraschung für sie - glücklicherweise konnte ich sie davon überzeugen, dass es für sie besser war, eine Steuererklärung abzugeben, was sie dann auch brav tat. Nebenbei bemerkt, können Sie schon daraus ersehen, dass eine Steuererklärung für einen Angestellten so schwierig nicht ist: wenn sie das in zwei Tagen hinbekommen konnte, können Sie das auch !
Hinweis: Sie tun sehr gut daran, nicht Ihr gesamtes Gehalt auszugeben ... was Sie am Monatsende auf dem Konto haben, ist nicht ihr Gehalt, sondern Ihr Gehalt vor Steuern ! Ich rate Ihnen dringend, einen Teil davon zurückzulegen ... sonst kommt die böse Überraschung ein Jahr später. Wieviel zurücklegen ? Ich empfehle 10% vom eingehenden Gehalt zuzüglich 75 Euro jährlich. Das entspricht ungefähr den Summen, die Sie für Einkommens- und Wohnungssteuer zahlen müssen zuzüglich eines Sicherheitszuschlages.

Als Angestellter müssen Sie im wesentlichen Ihren Namen und Wohnsitz sowie eine Zahl an die richtige Stelle eintragen: die Summe Ihres steuerpflichtigen Gehaltes. Normalerweise erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig einen Bescheid, wieviel steuerpflichtiges Gehalt Ihnen im Verlaufe des Jahres gezahlt worden ist. Seit 2006 melden die Arbeitgeber an die Finanzämter “centre des impôts” wieviel Gehalt sie wem gezahlt haben, und das zuständige centre des impôts kann daraufhin eine déclaration pré-remplie versenden, d.h. Sie erhalten Ihre Erklärung bereits mit der an der richtigen Stelle eingetragenen Summe Ihres Einkommens. Das müssen Sie gegebenenfalls korrigieren (dem centre des impôts werden nicht unbedingt alle Gehaltszahlungen an Sie bekannt) und dann das Formular unterschrieben und in den anderen für Sie wichtigen Rubriken ausgefüllt zurücksenden. Wenn Sie noch nie in Frankreich Steuern gezahlt haben, erhalten Sie natürlich auch keine déclaration préremplie !

Als Ausländer müssen Sie auch eventuelle im Ausland existierende Bankkonten angeben, mit Namen und Adresse des führenden Kreditinstitutes - mehr nicht, Kontobewegungen etc. interessieren nicht.
Falls Sie steuerpflichtige Einkünfte aus Zinsen haben, müssen Sie auch diese angeben; nicht zu versteuern sind in Frankreich Zinsen aus bestimmten Formen von Sparkonten, nämlich die Zinsen eines Livret de développement durable oder DLL (früher: “CODEVI”), eines CEL = Compte épargne logement, eines PEL = Plan d’épargne logement.  Zinsen auf ausländischen Bankkonten sind auch anzugeben ... sie sind steuerpflichtig.

Alle weiteren Einkünfte müssen Sie auch angeben in dafür vorgesehenen Kategorien: Aus Grundbesitz, Pensionen, Arbeitslosenunterstützung etc. - aber das wird Sie meistens nicht betreffen.
Um noch einmal zusammenzufassen: Sie tragen alle Einkünfte ein, davon werden die oben genannten Abschläge gebildet, und dann haben Sie noch nicht ganz ihre steuerpflichtiges Nettoeinkommen: in die Summe, die Sie als Steuern zahlen müssen, gehen nämlich noch die “parts” ein, d.h. die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt, die Sie versorgen müssen: Ehefrau zählt als 1 part, die ersten beiden Kinder jeweils 0.5 und alle weiteren Kinder als ein weiteres. Sie tragen an die dafür vorgesehene Stelle die Anzahl der parts ein, und das centre des impôts übernimmt die Berechnung; im Prinzip wird das steuerpflichtige Einkommen noch einmal durch die Anzahl der “parts” geteilt. Auf die Summe, die dabei herauskommt, zahlen Sie dann erst real Steuern. Kinderreiche Familien zahlen also sehr rasch gar keine Steuern mehr. Die Steuersätze sind seit 2005 gesenkt worden; derzeit betragen sie, abhängig vom Einkommen, 5.5%, 15%, 28% und Spitzensteuersatz 38% (vorher 48%). Jeweils bis zu einem bestimmten Betrag Gesamteinkommen zahlen sie einen Steuersatz, darüber hinaus den höheren und zwar nur auf den Betrag, der die Grenze überschreitet. Das ist wichtig zu wissen. Wenn Sie in der Kategorie 28% sind, zahlen Sie zwar auf jeden Euro, den sie noch mehr verdienen, 30 Cent Steuern, aber insgesamt natürlich erheblich weniger als 38%.

Die Steuererklärung hat eine kleine “Falle”: auf der ersten Seite müssen Sie bei Ihren persönlichen Daten ein Kästchen ankreuzen, wenn Sie KEINEN Fernseher haben. Ich habe nie einen Fernseher besessen und diese Finesse -die erst seit 2005 existiert- prompt übersehen: ich habe nur gelesen “poste de télévision”, aha, das betrifft mich nicht. Und dann kam -zusammen mit dem Steuerbescheid der Wohnungssteuer taxe d’habitation- die Erklärung “Sie haben einen Fernseher in der Wohnung, also müssen Sie entsprechende Gebühren zahlen”. Ich war entsprechend erstaunt; meine Reklamation wurde übrigens anstandslos anerkannt. Man geht offenbar davon aus, dass es der Normalfall ist, einen Fernseher zu haben ... und da die viele Leute vergessen, das entsprechende Kästchen anzukreuzen, wenn die Frage positiv formuliert wäre, stellt man halt die Frage negativ “kein Fernseher”.

Neben der Einkommenssteuer zahlen Sie als Mieter die Wohnungssteuer taxe d’habitation. Wer eine Wohnung zum 1. 1. eines Jahres bewohnt, muß die entsprechende Steuer bezahlen, die an die Gemeinde bzw. Stadt geht, nicht an den Gesamtstaat wie die Einkommenssteuer. Die Wohnungssteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen und variiert örtlich. Wichtig zu wissen: wer ein so niedriges Einkommen hat, dass er keine Einkommenssteuer zahlt, muss auch keine taxe d’habitation zahlen.
1999 habe ich das erste Mal einen Bescheid über die taxe d’habitation erhalten (ich bin seit 1998 in Frankreich) und gleich ordnungsgemäß bezahlt, es handelt sich jeweils um einige hundert Euro, abhängig von der Grundfläche der Wohnung und einigen anderen Faktoren, z.B. ob das Haus einen Aufzug hat (dann kostet es mehr) oder nicht. Erst einige Monate später habe ich erfahren, daß ich gar nicht steuerpflichtig gewesen war, da ich 1998 als Student fast nichts verdient hatte - und meine Reklamation wurde anstandslos anerkannt, ich bekam den Betrag zurück.

Die Steuererklärung eines Freiberuflers ist entsprechend komplizierter: zusätzlich zur déclaration 2042 müssen Sie die déclaration 2035 ausfüllen und das Resultat der 2035 an der entsprechenden Stelle in die 2042 übernehmen (d.h. genau gesagt in einen “Anhang” zur 2042; die 2042 erfaßt nur Einkünfte aus abhängiger Tätigkeit). Wenn Sie die Buchhaltung so führen, wie ich es Ihnen hier erkläre, haben Sie allerdings schon 90% der 2035 ausgefüllt. Die beiden Steuererklärungen 2042 plus annexe sowie 2035 plus annexes sind nicht an dieselbe Steuerbehörde zu schicken: Die 2035 plus annexes geht an das Centre des impôts des entreprises, die 2042 plus annexe geht an das Centre des impôts “tout court”.

Was kann man absetzen als “frais professionnels”? Als Angestellter haben Sie von Ihrem Bruttogehalt (das Gehalt, das auf Ihrem Konto landet, d.h. Netto vor Steuern oder Brutto nach Abzug von Sozial- und Rentenbeiträgen) einen Abschlag von 20%, den alle abhängig Beschäftigten haben. Was Ihre abzugsfähigen Unkosten angeht -z.B. Fachliteratur oder Fahrtkosten-, so können Sie wählen: entweder Sie setzen die Pauschale in der Höhe von weiteren 10% Ihres Einkommens ab, oder -sofern Ihre Unkosten diese überschreiten- die echten Kosten. Das heißt natürlich, dass Sie eine ganze Menge Unkosten haben müssen, wenn sie 10% Ihres Einkommens überschreiten - meistens werden Sie nicht soviel haben. Hier zählen vor allem Fahrtkosten. Die Unkosten müssen Sie auf separatem Blatt begründen und mit Belegen einreichen. Mein entsprechendes Schreiben vom Jahre 2005 sehen sie hier (auf Französisch); alle meine aufgeführten Unkosten wurden anstandslos anerkannt. (Bemerkung: wenn Sie dieses französische Schreiben nicht verstehen, können Sie auch noch nicht in Frankreich arbeiten). Meine rumänische Kollegin war außerordentlich beeindruckt von dieser Aufstellung: sie erbat sich eine Kopie zur “Inspiration” ... und als erheiterndes Kuriosum.

Der letzte Aspekt, auf den ich Sie in dieser Kurzeinführung hinweisen möchte, ist die Regelung für steuerlich absetzbare Spenden: Die meisten französischen “non-profit-organisations” haben das Recht, für eingehende Spenden einen Steuerbescheid reçu fiscal  auszustellen. Solche non- profit-organisations sind z.B. Sportvereine, Kirchengemeinden, Ordensgemeinschaften und private Schulen. Im Gegensatz zu Deutschland ist das französische Steuerrecht bzgl. der Absetzbarkeit solcher Spenden sehr großzügig: eine Spende in der Höhe von X Euro ermäßigt Ihre direkt zu zahlenden Steuern um 0.66 * X Euro. Das heißt, wenn Sie 100.- Euro spenden, zahlen Sie 66 Euro Steuern weniger! Seit ich das begriffen habe, gebe ich fast keine Barspenden mehr - z.B. gebe ich in die Kollekte  an Sonn- und Feiertagen nur noch Centbeträge und spende stattdessen per Chèque oder Überweisung und erhalte einen reçu fiscal. Statt 5.- Euro in die Kollekte zu tun  kann ich 15.- Euro spenden ! (15 * 0.66 = 10.-, ich zahle also 10.- Euro weniger Steuern, wenn ich 15.- Euro gespendet habe, so dass ich reale Kosten von 5.- Euro habe). Eine ähnliche Regelung gilt für Gewerkschaftsbeiträge, aber diese müssen in ein anderes Feld eingetragen werden.
Die insgesamt gespendeten Summen sind in ein entsprechendes Kästchen auf dem letzten 4. Blatt der déclaration 2042 einzutragen und die entsprechenden reçus fiscaux anzufügen (natürlich behalte ich eine Kopie zurück). Die non-profit-organisations, für die Sie spenden, wissen um die Wichtigkeit dieses reçu fiscal und stellen ihn entweder sofort oder am Jahresende aus. Bisher wurden alle meine entsprechenden Spenden anstandslos anerkannt. Sie können nicht beliebig viel Spenden, sondern maximal 20% ihres steuerpflichtigen Einkommens, d.h. Ihres Einkommens minus alle Abschläge und beruflichen Unkosten.

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