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Rudiger beginnt mit einem historischen Abriß: angefangen in der Alten Kirche über Mittelalter und Tridentinum bis zum Vorabend des II. Vatikanums, wobei das Ziel „ ... der folgenden Ausführungen zur Genese der Gewaltenlehre, die nicht als ‚Husarenritt durch die gesamte Geschichte’, sondern als Konzentration auf Brennpunkte erfolgt, nicht in der Eruierung neuer historischer Einsichten, sondern in der Bereitstellung und Bewertung ausgewählter geschichtlicher Fakten für eine ekklesiologische Bestimmung der Kirchengewalt liegt“. (p.140). Ein kluger Mann kennt seine Grenzen - Pfarrer Rudiger ist Dogmatiker, kein Kirchenhistoriker.
Die Alte Kirche kennt die Unterscheidung zwischen Weihe und Jurisdiktion nicht. In Apostolischer Zeit wurde ein Presbyter/ Episkopus unmittelbar für den Gemeindedienst geweiht (Apg 13,3; 2Tim1,6; 1Tim5,22) und übte seinen priesterlichen Dienst oft als Wandermissionar aus. Eine geographisch zuständige, juristisch definierte Hierarchie gab es nicht und konnte sich in den Verfolgungen so auch nicht entwickeln. Ein verbannter Bischof „amtete" weiter, auch wenn er nicht den örtlichen Episkopus ersetzte. Mit der Zeit entwickelte sich ein Bewußtsein von einem „unverlierbaren“ und einem „verlierbaren“ Moment der Weihe. Das Konzil von Chalkedon (451) untersagte die „absolute Ordination“, d.h. die Weihe ohne Zuweisung einer Kirche, ohne sie für theologisch unmöglich zu erklären. Schließlich unterschied man zwischen einer unverlierbaren Weihegewalt, die zur Spendung der Sakramente befähigte, und einer verlierbaren Jurisdiktionsgewalt, die seelsorgerliche Tätigkeit rechtlich erlaubte.
Im Mittelalter kam es mit dem Erstarken der Kanonistik zu absurden Konstruktionen: Laien übten langjährig bischöfliche, ja interimsweise sogar päpstliche Jurisdiktion aus, ohne die Weihe zu empfangen[3]. Das Priestertum wurde stark auf die Feier der Messe zentriert, seelsorgerliche Funktionen erschienen losgelöst davon.
„Weil über das Verständnis der bischöflichen Jurisdiktionsgewalt kein Konsens erreicht wird, läßt das Tridentinum die ekklesiologische Möglichkeit einer sakramentalen Begründung der Jurisdiktionsgewalt in der Bischofsweihe bewußt, und zwar kontrovers, offen“ (p. 220).
Interessant ist, daß nach dem mittelalterlich-tridentinischen und zunächst auch von Mörsdorf geteiltem, im CIC von 1917 offenen Verständnis des Weihesakramentes die Bischofsweihe beinahe nur ein zusätzliches „Sakramentale“ nach der Priesterweihe ist, die bereits (fast) die Fülle des Priestertums Christi überträgt (p. 82f). Danach kann es selbstverständlich eine Bischofsweihe ohne reale oder auch nur intendierte Übertragung von Jurisdiktion als reine Übertragung von persönlicher Weihegewalt geben: Folgerichtig straft der CIC von 1917 eine Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag nicht mit Exkommunikation.
Bezüglich des Primates Petri weisen Mörsdorf und Rudiger zurecht auf eine sich im 19. Jahrhundert zuspitzende Tendenz hin, deren Auswirkungen wir heute immer noch spüren: den Papst als ontologische Quelle der Wahrheit in der Kirche zu sehen (p. 69, p.193) statt als funktionales Mittel, das an die Lehrtradition gebunden ist. Ohne diese Überspitzung wäre die nachkonziliare Entwicklung mit ihrer ständigen Berufung auf das „lebendige Lehramt", das scheinbar beschließen kann, was es will, gar nicht möglich. In Wirklichkeit ist das Lehramt nur befähigt, bereits bestehende Lehre zu wiederholen und bestenfalls auf neue Zeitfragen anzuwenden, denn die Offenbarung ist mit dem Tode des letzten Apostels abgeschlossen (p. 254f). Ökumenismus Interreligiöser Dialog, Assisi und vieles andere -im Grunde religiöse Formen des heute gesamtgesellschaftlich dominierenden Relativismus- richten sich auf diesem Hintergrunde selber.
Mörsdorf fand die nach Rudiger „geniale" Lösung, die Übertragung eines Grundbestandes an unverlierbarer Jurisdiktionsgewalt mit der Bischofsweihe anzunehmen.
Schließlich gibt er, basierend auf den Texten des II. Vatikanums, einen eigenen theologischen Lösungsversuch: Es gibt in der Kirche nur die eine „Heilige Vollmacht" (Sacra potestas), die „in potentia“ mit der Weihe übertragen wird, „in actu“ aber nur ausgeübt werden darf, wenn der Amtsträger in Gemeinschaft mit der Kirche steht. Diese Sacra potestas beinhaltet die Jurisdiktions- und die Weihegewalt. Verlierbar ist nicht die Vollmacht an sich, sondern nur ihre gültige Ausübung (p. 347f). Mit einem modernen Vergleich (p.330f): die sacra potestas ist wie das Programm auf der Festplatte des Computers, das aber nur mit Besitz der Lizenz benutzt werden darf.
Die Sacra potestas kann statt in Jurisdiktions- und Weihegewalt in Jurisdiktions- und Hirtengewalt unterteilt werden. Dabei meint „Hirtengewalt" alles was durch die sakramentale Weihe übertragen wird zuzüglich ein Mindestbestand an „rechtlicher Sendung" (missio canonica). Laien können nicht Träger so verstandener Hirtengewalt sein, aber von Jurisdiktionsgewalt: ein Laie kann nicht Gemeindeleiter sein, aber Richter an einem kirchlichen Gerichtshof. Angewandt auf die Ebene der Pfarrei: Nur ein Priester kann Gemeindeleiter sein, und dieser kann Sakramentenspendung, Verkündigung und geistliche Gemeindeleitung nicht an Laien delegieren - er ist nicht nur „zum Aufwandeln" da. Er kann aber alle Bereiche der Gemeindeleitung delegieren, die nicht unmittelbar Ausübung hoheitlicher Hirtengewalt sind. Laien wiederum arbeiten hauptamtlich in der Gemeinde nicht als Surrogate des fehlenden Priesters, sondern typischerweise in Wahrnehmung ihres allgemeinen Priestertums mit. Ein charakteristisches Arbeitsfeld für Laien ist die Familienpastoral. Sie können darüber hinaus Jurisdiktionsgewalt delegiert bekommen und an der Hirtengewalt partizipieren, aber lokale Grenz- und Notlösungen sind freilich nicht normothetisch.
Diskussion
Natürlich ist die Arbeit wohltuend zu lesen. Es zeugt für die Kirchenkrise, daß es heute 400 Seiten scharfsinniger Überlegungen braucht, um die schlichte Katechismuswahrheit „Priester leiten die Gemeinde, Laien wirken in der Welt"[4] zu verteidigen. Die Richtlinien, die Pfarrer Rudiger für die Aufgaben von Priestern und hauptamtlichen Laien aufstellt, ermöglichen mehr Ordnung und Rechtssicherheit. Ihm kann nur gedankt werden, daß er sich dieser Mühe unterzogen hat - und viel Erfolg gewünscht werden bei der Umsetzung als Leiter einer Seelsorgseinheit von drei Pfarreien in Konstanz seit 2002. Einige nachfolgende kritische Anmerkungen sollen dies nicht vergessen machen.
Wie jede geisteswissenschaftliche Arbeit hängt auch diese Dissertation von den Quellen ab. Wurde immer die richtige Auswahl getroffen ? In einer katholisch-theologischen Dissertation sollten unkommentiert nur sicher katholische Autoren referenziert werden – in der Medizin würde ich auch nicht in einer wissenschaftlichen Arbeit Scharlatane und Quacksalber[5] zitieren. Beinert[6], Pottmeyer[7] oder Rahner[8] u.a. zeichnen sich primär durch ihre Irrlehrenfülle aus. Rudiger übernimmt selbst krasse historische Fehlurteile z. B. „… doch führte diese enge Symbiose von gallikanischer Kirche und dem Ancien régime (…) mit der Krise des Regimes auch zur Krise der gallikanischen Kirche: was die französische Revolution überdauert, ist lediglich die Vorstellung von der notwendigen Einheit von Staat und Religion“[9]. Die „Krise der Kirche“ in der Revolution war Folge des satanischen Hasses der Revolutionäre auf alles Christliche, er traf auch die protestantischen kirchlichen Gemeinschaften im Elsaß. Und die Vorstellung der Einheit von französischer Kirche und Staat ist über ein Jahrtausend älter als der Absolutismus Ludwig XIV und dessen -nicht Ludwig des XVI- staatskirchlichem Gallikanismus: sie geht -diese pervertierend- zurück auf die Taufe Chlodwigs und damit Frankreichs in Reims 496 und findet ihren besten Ausdruck im Heiligen Ludwig IX, Freund Thomas von Aquins. Eigentlich ist sie gutkatholisch (und daher häretischen Theologen ein Stachel): das Christkönigsfest wurde deswegen eingesetzt, auch wenn es heute eschatologisch umgedeutet ist.
Es bleibt unklar, wen Rudiger und Pottmeyer mit dem „gegenrevolutionären Ultramontanismus“ meinen[10], der in der französischen Kirche weit über das Jahr 1830 (Sturz Karls X –Datum gut gewählt ?) bestimmend gewesen sein soll. Vielleicht Kardinal Pie (Poitiers) und Dom Guéranger (Solesmes) ? Die Enzyklika „Pascendi dominci gregis“ von Pius X. fußt auf Schriften von Kardinal Pie. Dom Guéranger ist einer der großen Erneuerer katholischer Liturgie – aus der katholischen Tradition schöpfend mit der Frucht vermehrten Meßbesuches.
Die Stärkung des Episkopates gegenüber Rom seit dem II. Vatikanum sollte im Lichte der jüngeren Kirchengeschichte diskutiert werden. Ist doch Rudigers zentrales Anliegen „heilsökonomisch“, d.h. kirchliche Strukturen müssen dem Heil der Seelen dienen (p. 128f u.a. ). Schwere Bedenken hat kürzlich erneut H.H. Prof. Dr. Georg May vorgetragen[11]: die Bischöfe haben sich das Leben erleichtert und ihre Diözesanen ihrer Willkür ausgeliefert, indem sie die Appelationsinstanzen Kurie und Papst geschwächt haben.
Rudiger sieht Unklarheiten und innere Widersprüche im II. Vatikanum und will nicht eine Strömung als „geistgewirkt“, die andere als „Hindernis“ beurteilen, wie es in der deutschsprachigen häretischen Theologie offenbar längst „Standard" ist. Aber ist nicht sein Satz „Doch zeigt sich das Wirken des Heiligen Geistes gerade im Ergebnis des Ringens der unterschiedlichen Strömungen und des damit verbundenen persönlichen Diskussions- und Abstimmungsverhaltens“ für dieses Konzil zu optimistisch[12] ? Hat sich das II. Vatikanum nicht erstmals in der Kirchengeschichte nicht als dogmatisches, sondern als pastorales Konzil definiert und sich damit nach ernstzunehmender Ansicht à priori seiner Unfehlbarkeit beraubt ? Und muß nicht ein Pastoralkonzil an seinen pastoralen Früchten gemessen werden ? Spricht der Hl. Geist durch dieselben Leute, die wenig später die katholische Kirche ganzer Länder ruinieren werden ? Die Krise ist am schwersten in Holland, Frankreich, Nordamerika und Deutschland, aus denen die „progressistischsten“ Patres und „Experten" kamen. Viele dieser „Experten" waren vor dem Konzil zu Recht mit Sanktionen durch das Hl. Offizium belegt - was geschieht, wenn man den Bock zum Gärtner macht ? Schließlich: Hat der Hl. Geist es nötig, zweideutige Kompromißformeln zu benutzen,außer vielleicht, um schlimmeres zu verhindern, weil eben Gott Seine Kirche doch nicht im Stich läßt ? Das II. Vatikanum bezieht seine Autorität von den kirchenpolitischen Machtverhältnissen, deren Ausdruck es ist. Neben diesem "Recht des Stärkeren" hat es keine besondere inhaltliche Legitimation, im Gegenteil: es genügt seine Früchte zu besehen.
Ein Desiderat bleibt die Auseinandersetzung mit den niederen Weihen. Rudiger bedauert implizit den Untergang der Symbolik der Tonsur: „vor Leitung und Macht steht die Hingabe“(p. 194), aber stellt ansonsten nur fest, daß ihre Abschaffung theologisch möglich war. Auch sinnvoll ? Er scheint es zu bejahen, da dies der besseren Unterscheidbarkeit von Klerikern und Laien diene (p.299). Tut der ständige Diakonat nicht das Gegenteil ? Sind die niederen Weihen nicht vielmehr Vorhalle zum Heiligtum, in das niemand unvorbereitet eintritt ?
Rudiger weist aber auch Häresien zurück, so die Rahnersche, daß Laien mit der Übernahme bestimmter kirchlicher Funktionen „automatisch" zu Klerikern würden (p.298). Wohltuend ist, daß er das modernistische theologische „Edelvokabular"[13] weitgehend meidet und recht verständlich schreibt: Sätze wie „So verstanden kommt dem kirchlichen Leitungsamt und der heiligen Vollmacht als primäre Aufgabe zu, Ermöglichungsgrund für das sakramentale Vergegenwärtigen der Liebe des dreifaltigen Gottes in den Herzen der Menschen zu sein" (p. 356) sind selten.
Reserveoffizier einer Panzerkompanie, Zimmermannslehre und Wanderschaft, dann Spätberufener in der Diözese Freiburg, in der Kaplanszeit Zusatzausbildung in geistlicher Begleitung, Mitglied der geistlichen Familie das „Werk“, dem auch S. Em. Kardinal Scheffczyk angehört: mit H.H. Pfarrer Leutnant d. R. Dr. Andreas H. Maria Rudiger (Konstanz) hat ein interessanter, vielseitiger Mann promoviert, der sicher das Zeug dazu hat[14], die Reihe charakterstarker katholischer Priesterpersönlichkeiten des 20. Jahrhunderts wie des Baseler Pfarrer Mäder oder der Berliner Pfarrer Maximilan Kaller und Sel. Bernhard Lichtenberg fortzusetzen und deren wir Laien so dringend bedürfen, sofern er nur so kompromißlos die katholische Religion aller Zeiten predigen wird wie er es selber anmahnt (p. 354ff) und deren hervorragendsten Ausdruck, den klassischen römischen Meßritus.
Andreas H. Maria Rudiger, Die Leitungs- und Machtfrage in der katholischen Kirche, Dogmatische Erwägungen zur amtlichen Gemeindeleitung (munus regendi) und zur heiligen Vollmacht (sacra potestas) im Spiegel der Gewaltenkonzeption Klaus Mörsdorfs, Stella Maris Verlag Buttenwiesen 2002, ISBN 3-934225-28-4
[1] p. 17, p. 351[2] Einsehbar unter www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/319[3] Der Hl. José Maria Escrivá de Balaguer promovierte über die quasi-bischöfliche Jurisdiktion einer Äbtissin im mittelalterlichen Spanien: La Abadesa de Las Huelgas. Estudio teológico jurídico. Madrid 2 1974[4] Hl. Pius X., Großer Katechismus, Frage 821 (Notwendigkeit des katholischen Priestertums)[5] in der Medizin das Äquivalent zu Häretikern in der Theologie[6] bekannt durch seine Polemik gegen „katholische Fundamentalisten", als welche er normale, glaubenstreue Katholiken diffamiert. Vgl. auch Walter Höres, Alles fließt, Theologisches Jahrgang 33 Nr. 1, p. 13-21 (Januar 2003) [7] den Autor dieses als einer seiner ehemaligen Studenten recht gut kennt[8] vgl. David Berger, Karl Rahner: Ketzer oder Kirchenlehrer ?, Theologisches Jahrgang 32, Nr. 8, p. 287-304 (August 2002)[9] p. 70, Rudiger zitiert Pottmeyer[10] p. 70[11] vgl. Georg May, Echte und unechte Reform, Sartobuch Stuttgart 2003 [12] Anmerkung 35 p. 19f[13] um einen Ausdruck Prof. Dr. Hoeres' zu gebrauchen[14] man sehe mir nach, daß ich mich als Laie über die „Qualität" eines Priesters äußere
C) Homepage von Wolfgang Lindemann aus Hamburg
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